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Die Stiftung bezweckt als registrierte Vorsorgeeinrichtung die Durchführung der Personalvorsorge im Rahmen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und lnvalidenvorsorge (BVG) und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der ihr angeschlossenen Arbeitgeber sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestvorschriften hinaus weitergehende sowie rein ausserobligatorische Vorsorge betreiben. Dies schliesst die Unterstützung bei besonderen Notlagen wie Krankheit, Unfall, Tod, Invalidität und Arbeitslosigkeit ein.
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